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Ihre Verordnung
 

Wenn Sie logopädische Behandlung benötigen, stellt Ihnen Ihr Arzt eine sogenannte Heilmittelverordnung aus. Diese darf bei Therapiebeginn nicht älter als 14 Tage sein. Bitte bringen Sie die Verordnung zur ersten Behandlung mit, ebenso eine Kopie Ihrer ggf. vorhandenen Zuzahlungsbefreiung. Wenn ich Sie zu Hause besuchen soll, dann muss dies extra auf der Verordnung angekreuzt sein.